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Wirtschaftsbund Salzburg bringt zentrale Forderungen auf den Weg

Ab 1. Juli 2021 fällt die NoVA auch beim Neukauf von Klein-Lkw an. Betroffen sind dabei neben Klein-Transporteuren auch Handels- und Zustellbetriebe, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe. Für viele Unternehmen ist der Klein-Lkw Betriebs- bzw. Arbeits-Mittel für den täglichen Bedarf, weshalb gewerbliche Fahrzeuge bisher bewusst von der NoVA ausgenommen waren.

 

Der Anschaffungspreis derartiger Nutzfahrzeuge steigt durch die NoVA ab Mitte des Jahres deutlich an. Im Jahr 2020 wurden mehr als 36.500 Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, sogenannte N1-Fahrzeuge, zugelassen. Die Einführung der NoVA kommt insbesondere auch wegen Corona zur Unzeit. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass viele Unternehmen geplante Fuhrparkerneuerungen wegen der NoVA-Zusatzkosten - und auch aufgrund fehlender Alternativen elektrisch angetriebener Fahrzeuge - nach hinten verschieben und mit ihren alten Fahrzeugen weiterfahren. Die erwünschten ökologischen Effekte bleiben damit aus. Der Wirtschaftsbund fordert deshalb eine Verlängerung der NoVA-Befreiung für Klein-LKW jedenfalls bis Frühjahr 2024 bzw. solange, bis leistbare Alternativen erhältlich sind. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit im Wirtschaftsparlament angenommen.

Unter dem zweiten Antrag mit dem Titel „Arbeit muss sich lohnen“ werden Maßnahmen eingefordert, die mehr Menschen in Beschäftigung bringen sollen. Ein budgetneutrales und degressiv ausgestaltetes Arbeitslosengeld (aufkommensneutrale Erhöhung in den ersten drei Monaten, Absenkung nach dem dritten und dem sechsten Monat) mit einer zeitlichen Begrenzung der Notstandshilfe sollen Anreize für eine Arbeitsaufnahme bieten und damit die Arbeitslosigkeit nachhaltig reduzieren, so die Vorstellung des Wirtschaftsbundes Salzburg. „Es geht hier nicht darum, Menschen zu ,bestrafen‘, die etwa aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können“, erklärt WB-Landesobmann und Wirtschaftskammer-Salzburg-Präsident Peter Buchmüller. „Natürlich soll es für diese Menschen soziale Hilfen geben. Aber es sollte unser Ziel als Gesellschaft sein, jenen zu helfen, die arbeiten wollen, nicht jenen, die könnten, aber sich eher verweigern.“ Zudem sollte, so die Forderung, die überregionale Vermittlung von Arbeitskräften forciert werden. Der Wirtschaftsbund fordert weiters auch die Abschaffung der geringfügigen Zuverdienst-Möglichkeiten für Arbeitslose und eine Lockerung der Zumutbarkeitsbestimmungen. Auch dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit im Wirtschaftsparlament angenommen.

„Wir sind überzeugt, dass dies wichtige Forderungen sind, um die Wirtschaft beim Neustart zu unterstützen und werden uns mit ganzer Kraft für die Umsetzung der Maßnahmen einsetzen“, so Buchmüller.

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