Ab dem 19. Februar 2022:
Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
o 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
o 3G bei körpernahen Dienstleistungen
o 3G in Sportstätten (statt 2G)
o 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
o 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
o 3G bei Fach- und Publikumsmessen.
In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen- oder PCR-Tests gültig sind.
2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.
Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.
Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen.
3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Ab dem 5. März 2022:
Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für MitarbeiterInnen, DienstleisterInnen und BesucherInnen).
Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.).
o In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung.
Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte werden überall beibehalten.
3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete).