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Weitere Öffnungsschritte kommen

Ab dem 19. Februar 2022:

Umstellung aller 2G Settings auf 3G:


o 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
o 3G bei körpernahen Dienstleistungen
o 3G in Sportstätten (statt 2G)
o 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
o 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
o 3G bei Fach- und Publikumsmessen.

In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen- oder PCR-Tests gültig sind.

2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.

Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.

Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen.

3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen.


Ab dem 5. März 2022:

Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für MitarbeiterInnen, DienstleisterInnen und BesucherInnen).

Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen

FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.).

o In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung.
Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte werden überall beibehalten.

3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete).

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