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Weitere Lockerungen ab Juli

Ab 1. Juli wird die Sperrstunde abgeschafft. Damit kann die Nachtgastronomie öffnen und können Hochzeiten und andere Feste gefeiert werden. Es gibt ab Juli zudem keine Beschränkungen der Kapazitäten und keine Maskenpflicht mehr bei Großveranstaltungen, weder im Sport noch in der Kultur. Die „3-G-Regel“, ein zu erbringender Nachweis von Impfung, Test oder Genesung, besteht weiterhin dort, wo das auch jetzt schon der Fall ist.

 

In Clubs und Diskotheken bleibt vorerst eine Kapazitätsbeschränkung bestehen. Es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr.

 

Auch bei der Maskenpflicht gibt es Lockerungen: Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell – in Geschäften und Museen darf anstelle der FFP2-Maske ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. - Für diese erfreulichen Lockerungsperspektiven haben sich die Nationalratsabgeordneten Tanja Graf und Peter Haubner auf Bundesebene mit stark gemacht. 

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