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Vom „Energiekostenzuschuss 1“ bis zu den „Freistromtagen“

Der Wirtschaftsbund hat sich mit seiner Forderung nach finanziellen Hilfen für Betriebe zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten durchgesetzt. Mit dem Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 und EKZ 2 haben die Betriebe für das laufende Jahr somit die notwendige Planungssicherheit.

Leider gibt es aber immer noch keine Richtlinien – weder für die Verlängerung des EKZ 1, noch für den EKZ 2 und auch nicht für das Pauschalfördermodell für Kleinstbetriebe. Der Wirtschaftsbund drängt deshalb permanent auf eine ehestmögliche Kundmachung der Richtlinie – sollte sich diese nämlich weiterhin verzögern, braucht es aus unserer Sicht zur Vermeidung von finanziellen Schwierigkeiten für die Betriebe eine Überbrückungsmaßnahme.

 

Energiekostenzuschuss (EKZ) 1:


Ausweitung des verlängerten EKZ 1 im 4. Quartal 2022 auf Wärme, Kälte und Dampf

Voranmeldung von 29. März bis 14. April 2023, Beantragung von 17. April bis 16. Juni 2023.


EKZ 2:

 

Höhere Förderintensität der Mehrkosten: Basisstufe von 30 auf 60 %, Stufe 2 von 30 auf 50 %, Stufe 3 von 50 auf 65 % und Stufe 4 von 70 auf 80 % erhöht.

Die Antragstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen: Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für Q3 2023 (August/September) angesetzt. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember ist für Q1 2024 (Februar/März 2024) vorgesehen – je nach beihilferechtlichen Möglichkeiten.

Ausweitung der Förderung in der Basisstufe auf die Energieträger Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel




Energiekostenpauschale:

 

Zwischen 110 Euro und 2.475 Euro (abhängig von Branche und Jahresumsatz)

Bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu beantragen

Voranmeldung für einen Pre-Check ab 17. April 2023 möglich



Freistromtage:


Was Erhöhungen der Strompreise für GewerbekundInnen betrifft, haben Aufsichtsratsvorsitzender Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer und die Salzburg AG eine Bremse eingebaut. Für Betriebe bis zu 100.000 kWh – das umfasst rund 80% der Salzburger KMU – gibt es bis zu 100 „Freistromtage“, also einen Rabatt auf die Stromkosten. Die Unterstützungsaktion, die Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer als Aufsichtsratsvorsitzender der Salzburg AG in die Wege geleitet hat, gilt für ein Jahr. Haslauer will mit der einmaligen Aktion für die KMU einen Flächenbrand verhindern. Bei einer oft äußerst geringen Umsatzrendite könnten Gewerbebetriebe rasch in substanzielle Schwierigkeiten kommen und die stark steigenden Strompreise für Insolvenzen sorgen. "Das würde wiederum zum Wegfall von Stromkunden und Auswirkungen wie etwa einer höheren Arbeitslosigkeit führen", warnte Haslauer. Wirtschaftsbund-Salzburg-Landesobmann Präs. KommR Peter Buchmüller begrüßte die Erleichterung für GewerbekundInnen: „Das gibt vielen Klein- und Mittelbetrieben ein Stück Planungssicherheit in einer schwierigen Zeit zurück.“

 

Am Mittwoch, dem 7. März 2023, findet die Sitzung des Aufsichtsrats in der Salzburg AG statt. Im Vorfeld dieser Sitzung forderte Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer die Salzburg AG auf, in Anbetracht des erstinstanzlichen Urteils des Handelsgerichts Wien zur Preisgestaltung des Verbunds eine umfassende und nachvollziehbare Darstellung sowie rechtliche Begründung für die Erhöhungen in Salzburg darzulegen.

 

„Sollte sich eine Unrechtmäßigkeit in der generellen Preiserhöhung österreichischer Energiekonzerne und eventuell auch jener in der Salzburg AG herausstellen, sind die getroffenen Maßnahmen im Sinne der Kundinnen und Kunden unverzüglich rückabzuwickeln“, so Haslauer. 

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