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Ökosoziale Steuerreform wurde beschlossen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie sind nach wie vor eine massive Belastung, daher ist eine gezielte Unterstützung der Wirtschaft notwendiger denn je. 

 

Die Ökologische Steuerreform verfolgt 3 zentrale Zielsetzungen:

  1. Entlastung der arbeitenden Menschen
  2. Anreize für umweltfreundliches Verhalten
  3. Stärkung des Standorts Österreich.

 

Senkung der Tarifstufen:

2020 wurde bereits die erste Tarifstufen gesenkt, schrittweise wird nun die zweite und dritte Stufe gesenkt und damit Bezieherinnen und Beziehern mittlerer Einkommen steuerlich entlastet.

 

Senkung der 2. Tarifstufe der Lohn- und Einkommenssteuer von 35% auf 30% ab Juli 2022.

 

Senkung der 3. Tarifstufe von 42% auf 40% ab Juli 2023.

 

KÖSt-Senkung von 25% auf 23%, davon profitieren bis zu 150.000 österreichische Unternehmen.

 

Der KÖSt-Satz soll stufenweise auf 24% im Jahr 2023 bzw. auf 23% ab dem Jahr 2024 gesenkt werden.

 

Die Senkung der KÖSt. Ist im Regierungsprogramm vorgesehen und dient u.a. der Förderung von Eigenkapitalbildung – gerade die Krise hat gezeigt, wie entscheidend das Vorhandensein liquider Mittel in den Unternehmen ist. Außerdem werden Investitionsanreize und ein klares Signal im internat. Standortwettbewerb gesetzt.

 

Freibetrag für MitarbeiterInnen-Beteiligungen  bis zu 3.000 Euro ab 2022

Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer/in können als steuer- und abgabenbefreite Prämie jährlich ausbezahlt werden.

Sowohl Arbeitgeber/in-Unternehmen als auch ArbeitnehmerInnen profitieren.

 

Erhöhung der GWG (=geringwertige Wirtschaftsgüter) – Grenze

Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von 800 Euro oder weniger können unabhängig von der voraussichtlichen Nutzungsdauer sofort vollumfänglich abgesetzt werden.

Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung soll ab 2023 auf 1.000 Euro angehoben werden.

 

Erhöhung Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag ist ein Begünstigung für einkommensteuerpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Rahmen der Gewinnermittlung geltend gemacht werden können.

Der Prozentsatz soll von 13% auf 15% angehoben werden, sodass der Grundfreibetrag künftig bis zu 4.500 Euro beträgt.

Durch diese eigenkapitalstärkende Maßnahme sollen insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften im KMU-Bereich entlastet werden, die nicht von einer Senkung des KÖSt. profitieren.

 

Investitionsfreibetrag

Künftig gibt es einen Basis-Investitionsfreibetrag sowie einen Bonus für Ökologische Investitionen.

Investitionen werden durch die Investitionsfreibeträge angekurbelt. Mit dem erhöhten Freibetrag für Ökologische Investitionen werden klimafreundliche Maßnahmen gefördert.

Beispiel: Ein Unternehmen tätigt im Jahr 2023 ein dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnende Investition in Höhe von 500.000 Euro. Davon können zusätzlich 75.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

 

„Für die Wirtschaft enthält diese Steuerreform wichtige Elemente, die nur ein gemeinsames Ziel haben: Die Entlastung unserer Betriebe, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich", so Landesobmann Präs. Peter Buchmüller.

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