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ÖGK beschließt einheitliche Maßnahmen gegen Krankenstandsmissbrauch

"Krankenstandsmissbrauch ist jährlich ein großer Schaden für Krankenkassen und Unternehmen. Die nun beschlossenen Maßnahmen setzen ein klares Zeichen für mehr Fairness, gegen Missbrauch und kommen allen Beitragszahlern zugute. Wir freuen uns, dass unsere Forderung umgesetzt wurde", sagt WB-Generalsekretär Kurt Egger.

In der Hauptversammlung der ÖGK wurde einstimmig ein entschiedenes Vorgehen gegen den Missbrauch von Krankenständen beschlossen. Bisher war die Datenlage dazu in Österreich dürftig und die Kontrolle und Aufzeichnungen von Krankenstandsmissbrauch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Umfrageergebnisse des Marktforschungsinstituts GfK ergeben, dass 7% bis 13% der Beschäftigten mindestens einmal im Jahr "blau" gemacht haben.

"Es ist klar, dass sich kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so lange auskurieren sollen bis sie wieder gesund sind. Krankenstände jedoch zu missbrauchen, ist den Arbeitskolleginnen und -kollegen gegenüber unkollegial und bedeutet für die Krankenkassen und Unternehmerinnen und Unternehmer einen großen Schaden. Gerade in schweren wirtschaftlichen Zeiten müssen wir alles daransetzen, die Kassen zu entlasten", betont Egger. 

Strengere Kontrollen bei Krankenstandsmissbrauch

Bisher ist die ÖGK von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gemeldeten Verdachtsfällen nicht einheitlich nachgegangen. Das ändert sich nun. Versicherte, die sich den verordneten ärztlichen Anordnungen widersetzen und ein genesungsschädliches Verhalten an den Tag legen, müssen zur Kontrolle in die ÖGK. Sollte der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin den Verdacht, z.B. aufgrund eines Partyfotos des angeblich Kranken, gegenüber der ÖGK geäußert haben, so ist dieser über die Durchführung der Kontrolle mit dem/der Versicherten zu informieren. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin wird aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht über den Gesundheitszustand informiert, sondern lediglich, dass eine Überprüfung stattgefunden hat. Zusätzlich eingeführt wurde ein rückwirkendes Ende der Arbeitsunfähigkeit bei Krankenstandsmissbrauch oder genesungsschädlichem Verhalten. "Die gezielten Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt, um Krankenstandmissbrauch einzudämmen. Das ist im Sinne aller Beitragszahlenden und kommt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zugute", so Egger.

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