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Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft, welche 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Auftragsrückgang von 27 Prozent verzeichnete, zu rechnen.

Darüber hinaus ist von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen. Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren. Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.


Was wird gefördert?


o Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.


o Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen usw.


o Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.


o Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.


o Es gibt zwei Förderperioden, nämlich die Kalenderjahre 2024 und 2025. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.


o Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragsstellung erleichtert.


o Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

  • Pro Wohneinheit kann eine Förderung bis 2.000 Euro (für das Jahr 2024) beantragt werden, unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt gemeldet sind.
  • Eine Person kann wiederum bloß den Handwerkerbonus in der maximalen Höhe von 2.000 Euro (für 2024), unabhängig von der Anzahl der Wohnsitze (Haupt- und Nebenwohnsitz), gewährt bekommen.

 

Beispiel 1: Eine Familie (vier Personen in der Wohneinheit hauptgemeldet) lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Die Mutter beantragt den Handwerkerbonus, der in Höhe von 2.000 Euro für das Kalenderjahr 2024 gewährt wird. Damit ist der maximale Förderrahmen 2024 für die Wohneinheit erreicht.

 

Beispiel 2: Eine Frau (ein Haupt- und ein Nebenwohnsitz – nur sie ist jeweils dort gemeldet) lässt an ihrem Nebenwohnsitz eine neue Innenausstattung einbauen. Für die Arbeitsleistung der Handwerker fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an – dafür gibt es 2.000 Euro Förderung. Damit ist sowohl der maximale Förderrahmen pro Person als auch der pro Wohneinheit (Nebenwohnsitz) 2024 erreicht.

 


Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.

 

„Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen", so Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Kocher. "Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern selbstverständlich auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen. Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen. Ab 15. Juli 2024 kann man den Handwerkerbonus bei der Bundesbuchhaltungsagentur beantragen.“ WB-Landesobmann Präsident KommR Peter Buchmüller und „Gewerbe und Handwerk“-Spartenobmann KommR Josef Mikl zeigen sich über diese Maßnahme erfreut. 

 

Credit: Manuel Horn

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