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Lahmende Konjunktur rasch ankurbeln

Die rückläufige Umsatz- und Auftragsentwicklung im Salzburger Gewerbe und Handwerk aus dem Vorjahr setzt sich auch heuer fort. Das hat die aktuelle Konjunkturumfrage der KMU Forschung Austria ergeben. Demnach beurteilen 20% der Betriebe die Geschäftslage im 1. Quartal 2024 mit „gut“ (Vorjahr: 28%), 55% mit „saisonüblich“ (59%) und 25% mit „schlecht“ (13%). Per Saldo (Anteil der Betriebe mit positiven abzüglich der negativen Erwartungen) überwiegen die Unternehmen mit schlechter Geschäftslage um 5 Prozentpunkte.

 

Für das 2. Quartal erwarten 12% der Betriebe Steigerungen bei den Auftragseingängen (2023: 17%), 60% rechnen mit keinen Veränderungen (61%) und 28% gehen von Rückgängen aus (22%). Per Saldo überwiegen damit die pessimistischen Einschätzungen um 16 Prozentpunkte.

 

Jeder dritte Betrieb kämpft mit schlechter Geschäftslage 

 

„Damit kämpft derzeit fast jeder dritte Betrieb in unserer Sparte mit einer schlechten Geschäftslage“, kommentiert KommR Josef Mikl, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKS, die aktuelle Lage. Zudem planen nur noch 30% der Betriebe im heurigen Jahr Investitionen vorzunehmen. 2023 waren es noch 41%. Die Auslastung ist vielfach ebenfalls schwach. Exakt die Hälfte (50%) der Unternehmen gibt an, sofort neue Aufträge annehmen zu können. Im Vorjahr waren es noch 39%.  

Als ihre derzeit größten Probleme bzw. Herausforderungen nennen die Handwerksbetriebe die Preissteigerungen bei Rohstoffen und Materialien (60%), Steuern und Abgaben (54%) sowie Bürokratie und Verwaltung (43%). 

 

Übermaß an Bürokratie als Problemfaktor 

 

Jüngstes Beispiel für ein Übermaß an Bürokratie ist das EU-Lieferkettengesetz. Dieses verpflichtet zwar nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mindestens 450 Mill.€ Umsatz dazu, Sozial- und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten einzuhalten und darüber zu berichten. Es ist allerdings zu erwarten, dass die vom Gesetz direkt betroffenen Unternehmen ihre Verpflichtungen vertraglich an ihre LieferantInnen weiterreichen werden. Die Einhaltung der Vorschriften des EU-Lieferkettengesetzes würden dann indirekt auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) treffen, was Auswirkungen auf den gesamten Wirtschaftsstandort hätte. 

 

Positive Effekte durch „Handwerkerbonus"

Positive Effekte sind laut Josef Mikl hingegen vom Handwerkerbonus plus (ab Mitte Juli beantragbar) und der Aufstockung des Reparaturbonus zu erwarten. Der Handwerkerbonus fördert Arbeitskosten, die im Zusammenhang mit der Renovierung, Sanierung oder Schaffung von privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen entstehen – neuerdings auch für Neu- und Zubauten. Es werden pro Person, Wohneinheit und Kalenderjahr 20% der Arbeitskosten gefördert (bis zu einem Förderbetrag von maximal 2.000 €). Die Arbeitszeit muss in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen sein und je Rechnung mindestens 250 € betragen. Für den Handwerkerbonus plus stehen 300 Mill. € in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung.  

„Wir wollen, dass diese Mittel ihre volle Wirkung entfalten können. Deshalb sollen auch nicht digital-affine Personen Anträge stellen können, etwa über lokale Einreichstellen. Der Handwerkerbonus ist eine Win-win-win-Maßnahme, von der nicht nur Konsumenten und Betriebe profitieren, sondern auch der Staat: Der Bonus finanziert sich über das vermehrte Steueraufkommen nämlich von selbst und vermindert effektiv Schwarzarbeit und Pfusch“, erläutert Mag. Wolfgang Hiegelsperger, Geschäftsführer der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKS. 

Der Handwerkerbonus erfährt in Österreichs Bevölkerung einen erfreulich großen Zuspruch. Das belegt eine Umfrage, die das Market-Institut Ende März unter 2.000 ÖsterreicherInnen durchgeführt hat. Die zentralen Ergebnisse: 

  • Drei Viertel (74%) der ÖsterreicherInnen stufen den Handwerkerbonus als attraktives Angebot ein.
  • 37% werden den Handwerkerbonus nutzen, weitere 27% sind noch unschlüssig.
  • Davon will die Hälfte Investitionen vorziehen (30%) oder bisher ungeplante Investitionen tätigen (20%).
  • Überwiegend fließt der Bonus in Renovierungsarbeiten, dabei vor allem in Maler- und Anstricharbeiten, Sanitär- und Installationen, gefolgt von Fliesen- und Bodenverlegung, Fenster und Türen und Elektroinstallationen. 

Der Handwerkerbonus richtet sich an Privatpersonen. Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Um die Förderung bestmöglich auszunutzen, können auch mehrere Rechnungen gesammelt und dann auf einmal eingerechnet werden.

 

Credit: Leopold/Neumayr 

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