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Kurzarbeit: Künftig zwei Modelle

Die bisherigen, sehr großzügigen Bestimmungen, für die sich auch der Wirtschaftsbund Salzburg eingesetzt hat, werden etwa für Nachtgastronomie, Stadthotellerie und MesseveranstalterInnen verlängert. Daneben kommt eine adaptierte Variante für alle anderen Betriebe, die auch, aber nicht mehr so stark von der Pandemie und ihren Folgen, betroffen sind.

 

Für die besonders betroffenen Branchen, die mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie bisher, das heißt: Der Lohnausgleich liegt bei 80 bis 90 Prozent des früheren Nettolohns. Gemessen wird der Umsatzrückgang im dritten Quartal 2020 im Vergleich zum dritten Quartal 2019. Damit gibt es für alle Planungssicherheit. 

 

Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben: Die Nettoersatzraten für die ArbeitnehmerInnen bleiben gleich, es wird aber eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit gefordert und ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangenen, zwei Monaten Kurzarbeit. Weiters gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Dieses Modell steht bis Mitte 2022 zur Verfügung. Zwischen zwei Kurzarbeitsphasen wird es mit Zustimmung der Sozialpartner die Möglichkeit zum Personalabbau geben.

 

Derzeit sind in Österreich rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Die Richtlinie zur Kurzarbeit sollte in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. 

 

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