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Hochwasser: Betriebe brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe

„Die WKS wird allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die im Tennengau und im Oberpinzgau, aber auch in anderen Landesteilen von diesem Hochwasser-Ereignis, betroffen sind, bestmöglich helfen, diese schwierige Situation zu bewältigen. Kein Unternehmen, das vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde und einen Anspruch auf Hilfe hat, wird von der WKS im Stich gelassen“, sagte Buchmüller.

 

Hilfsgelder durch die Wirtschaftskammer Salzburg bis 15.000 €

Die Mittel für die WKS-Hilfsgelder kommen aus dem Katastrophenfonds der Wirtschaftskammer Salzburg. Die Hilfszahlungen der WKS sind an die Leistungen des Katastrophenfonds des Landes Salzburg gekoppelt. Die Vorgangsweise ist für die Betriebe einfach und unbürokratisch: Sie melden ihren Schadensfall beim Land Salzburg und bei der jeweiligen WKS-Bezirksstelle. Werden die Hilfsgelder vom Sachverständigen des Landes Salzburg zugesprochen, zahlt die WKS ihre Hilfsgelder ergänzend aus. Sie betragen bis zu 20 Prozent der anerkannten Schadenssumme bzw. maximal 15.000 € pro Betrieb.

Auch Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer sicherte den betroffenen SalzburgerInnen „unbürokratisch finanzielle Hilfe“ aus dem Katastrophenfonds des Landes zu. „Es wird niemand mit den Aufräumungsarbeiten alleine gelassen, das Land hilft zusammen“, betonte der Landeshauptmann, der sich in Hallein als auch im Oberpinzgau ein Bild von der Lage gemacht hat.

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