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Bessere Planbarkeit: EU-Kommission erweitert CoV-Unterstützungen

Die Europäische Kommission hat den Rahmen für die Covid-19-Krisenbeihilfen erhöht. Damit erhält die Wirtschaft weitere wichtige Covid-19-Unterstützung aus staatlichen Beihilfen. Die Obergrenze für Pauschalbeihilfen wurde von 800.000 € auf 1,8 Mio. € erhöht und die Obergrenze für den Fixkostenzuschuss von 3 Mio. € auf 10 Mio. €. Auch zeitlich wurde die Geltungsdauer verlängert. Der ohnehin bereits bis Ende Juni 2021 verlängerte Rahmen wurde nun um noch ein weiteres halbes Jahr – bis 31. Dezember 2021 – verlängert.

Die Obergrenze für flexibel zu gewährende Beihilfen wurde mehr als verdoppelt – von 800.000 € auf 1,8 Mio. €. Dieser zusätzliche Spielraum ermöglicht es, Unternehmen nach der anfangs unmittelbar notwendigen Liquiditätsstärkung auch fortführend bei der Finanzierung von Projekten zu unterstützen. Gleichzeitig können Umsatzausfälle, die durch die behördlich angeordneten Geschäftsschließungen verursacht wurden, in noch größerem Maße als bisher abgedeckt werden. Besonders zu begrüßen ist die Anhebung der Obergrenze für Fixkostenzuschüsse um das Dreifache: von 3 Mio. € auf 10 Mio. €. Die neue Obergrenze gewährleistet, dass dieses Förderungsinstrument auch im Jahr 2021 wirksam zum Einsatz gebracht werden kann und auch Großunternehmen miteinbezogen werden können, für die bereits im Vorjahr die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft waren.

Mit den nun zusätzlich möglichen COVID-19-Hilfen wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den vom Lockdown am stärksten betroffenen Sektoren geleistet.

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