Verlängerung der betrieblichen Testungen bis März 2022

Konkret umfassen die Betriebstestungen nicht nur Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kundinnen und Kunden. Für alle Unternehmen und Interessensvertretungen werde es auch weiterhin einen Zuschuss von 10 Euro pro durchgeführtem Test geben, der nicht zurückbezahlt werden muss. „Ab sofort werden dabei auch PCR-Gurgeltests berücksichtigt“, erklärt Haubner die Ausweitung der Förderrichtlinien.

 

„Wir unterstützen unsere heimischen Betriebe, damit diese auch weiterhin an der Teststrategie mitwirken können, und schaffen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld. Nur gemeinsam finden wir den Weg aus der Pandemie“, sagt Haubner abschließend.