SV Reform im Ministerrat beschlossen

  • Die Vereinfachung der Struktur von derzeit 21 Sozialversicherungsträgern auf fünf ist eine langjährige WB Forderung. Das Fünf-Träger-Modell bildet dabei den Grundstein für eine nachhaltige Reform.
  • Die Selbstverwaltung bleibt bestehen und wird modernisiert: Ein Verwaltungsrat statt bisher Generalversammlung, Vorstand und Kontrollversammlung.
  • In den Gremien ist durch die geplante Reform eine bessere Vertretung der Arbeitgeberinteressen möglich. Beispielsweise war bisher in der GKK nur ein Fünftel Dienstgeber-Vertreter. Durch die geplanten Änderungen wird das Verhältnis auf 50:50 ausgeglichen.
  • Die Lohnnebenkosten für Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch eine effizientere Verwaltung gesenkt, statt bisher 90 wird es nunmehr 50 Verwaltungsgremien geben.

Die Regierungsvorlage kommt nun in die parlamentarische Behandlung und Beschlussfassung. Das Gesetz soll mit 1.1.2019 in Kraft treten (mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen).

Wir begrüßen das Bekenntnis der Bundesregierung zu mehr Effizienz und Lohnnebenkostensenkung für unsere Betriebe.