Kein zusätzlicher Feiertag: Wirtschaft atmet auf

Vorausgegangen ist dem Entschluss die Diskussion um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die in Österreich geltende Regelung – am Karfreitag nur Angehörige bestimmter Kirchen arbeitsfrei zu stellen – gegen EU-Recht verstößt.

Bisher war der Karfreitag für rund 96% der Österreicher grundsätzlich ein regulärer Arbeitstag. Durch die neue Regelung aber gilt künftig für alle Arbeitnehmer, dass ein arbeitsfreier Tag aus dem bestehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch bestritten werden muss.

„Im europäischen Vergleich liegt Österreich ohnehin weit vorne bei der Anzahl der arbeitsfreien Tage. Ein weiterer wäre nicht nur mit hohen Kosten für die Wirtschaft und Unternehmer verbunden gewesen, sondern hätte im Sinne der Standortqualität Österreichs auch falsche Signalwirkung an auch internationale Investoren gehabt“, so Steindl.