Informationen zum Energiekostenzuschuss

Voranmeldung: Ab sofort, zu den üblichen Geschäftszeiten, möglich – nur wenige Daten notwendig. Die Voranmeldung ist Voraussetzung für die spätere Antragstellung!

 

Dauer der Voranmeldung: bis 28.11.22 möglich.

 

Antragstellung: ab 29.11.22 bis 15.02.2023 möglich.

 

 

Wichtig für Unternehmen,welche die 2.000-Euro-Zuschussuntergrenze nicht erreichen: Diese brauchen sich NICHT voranmelden! Für diese Unternehmen gibt es zu einem späteren Zeitpunkt eine Pauschalförderung.

 

 

Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von 2.000,- Euro nicht erreichen:

In Ergänzung zum aws (Austria Wirtschaftsservice)-Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gemäß aws-Energiekostenzuschuss fallen), einen Zuschuss zu beantragen. Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws-Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt.

 

 

Link: aws-Energiekostenzuschuss