Härtefallfonds: Anträge möglich

Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten, teilte das Finanzministerium mit.

 

Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.

 

Bei ganz jungen Unternehmen gilt die Planungsrechnung als Vergleichsbasis. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer.

 

Der Förderhöchstbetrag beträgt laut Finanzministerium 2.000 Euro, die Mindest- bzw. Pauschalförderung 600 Euro. 

 

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