EuGH bestätigt: Loyalität und Betriebstreue machen sich bezahlt

Vorausgegangen war dem Urteil eine Klage der Eurothermen-Resort Bad Schallerbach GmbH, deren Betriebsrat – unterstützt durch die AK Oberösterreich – gegen die geltende österreichische Regelung, vorging, die ArbeitnehmerInnen nach langer Betriebszugehörigkeit eine 6. Urlaubswoche gewährt. Dies sei diskriminierend und beschränke die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Der EuGH stellte nun klar: Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten spielt die Herkunft keine Rolle, denn sowohl österreichische als auch EU-BürgerInnen werden bei der Anrechnung von Vordienstzeiten gleichbehandelt – die Anrechnung ist jeweils nur eingeschränkt möglich. Damit gilt das österreichische Urlaubsrecht als EU-konform. Hingegen stelle eine generelle sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren sehr wohl eine Diskriminierung gegenüber jüngeren ArbeitnehmerInnen dar, die dadurch um eine zusätzliche Urlaubswoche gebracht und damit klar benachteiligt würden.

Durch das Ergebnis bleibt die Urlaubsregelung in Österreich auch künftig unverändert, UnternehmerInnen werden nicht unnötig belastet und die Loyalität der ArbeitnehmerInnen ihrem Betrieb gegenüber zahlt sich weiterhin aus.