Betriebliches Testen wird um einen Monat verlängert

Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungsarbeiten sollen Anfang Oktober im Parlament gestartet werden.

 

"Das betriebliche Testen bietet Schutz für die Belegschaft und war gerade in der Frühphase des Jahres wesentlich für die Aufrechterhaltung der Produktion. Seit 15. Februar können österreichische Unternehmen in ihren Betriebsstätten COVID-19-Testungen durchführen und erhalten dafür einen Kostenersatz. Dieses Programm des Wirtschaftsministeriums ergänzt die Teststrategie des Bundes und zielt neben dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf ab, die Produktion und Wertschöpfungsketten intakt zu halten“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

 

Bislang wurden rund 4.800 Anträge mit über 5,1 Millionen erfolgten Tests bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft eingebracht, die die Fördermaßnahme abwickelt. Rund 51 Prozent der Anträge werden von Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen gestellt, rund 49 Prozent der Anträge fallen auf Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen. Das bisherige Auszahlungsvolumen beträgt knapp 52 Millionen Euro.

 

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