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Wirtschaftsbund begrüßt Abschaffung von Mehrfachstrafen für Unternehmen

„Die am 07. Juli 2021 präsentierte Novellierung des Kumulationsprinzips im LSD-BG setzt unternehmerfeindlichen und existenzbedrohenden Mehrfachstrafen ein Ende. Das entlastet heimische Betriebe und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit“, freut sich der Direktor des Salzburger Wirtschaftsbundes Kurt Katstaller.

Ein erster großer Schritt zur langjährigen Forderung des Wirtschaftsbundes nach der Abschaffung des Kumulationsprinzips wurde im Nationalrat beschlossen. Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei mehreren Verwaltungsübertretungen die einzelnen Strafen nebeneinander zu bemessen und zu verhängen sind. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Betriebe bei kleinen Verstößen hart bestraft wurden: Fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen von 78 Arbeitnehmern führte zu 78 einzeln, mit je 200 Euro festgesetzten Strafen. So kam zu einer – für einen Formalfehler – weit überzogenen Strafe von 15.600 Euro. Ab 1. September 2021 wird es hier nur noch eine gemeinsam bemessene und verhältnismäßige Strafe geben.

 

„Durch die Neuregelung wird sichergestellt, dass bei schweren Verstößen weiterhin konsequent und bei kleineren Versehen mit Augenmaß agiert werden kann. Das hilft unseren Betrieben, die ohnehin tagtäglich alles dafür tun, unterschiedlichste Auflagen sorgfältig umzusetzen“, so der WB-Landesobmann und Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg KommR Peter Buchmüller.

 

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