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Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Seit 5. Februar 2022 können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie die Freizeitbranche wieder bis 00:00 Uhr geöffnet halten.


• Ab 12. Februar werden die Regelungen für Veranstaltungen gelockert:


− Wegfall der Personenobergrenzen bei Einhaltung der 2-G-Regel


− FFP-2-Masken-Pflicht indoor und outdoor bleibt erhalten


− Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze und über 50 Personen sind erlaubt, sofern keine Konsumation vorgenommen wird.


• Ab 12. Februar 2022 entfällt außerdem die 2-G-Regel im Handel (nur noch FFP-2-Masken-Pflicht) und bei körpernahen Dienstleistungen gilt statt der 2-G-Regel künftig die 3-G-Regel.


• Ab 19. Februar 2022 gilt in der Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel. Details zu den Lockerungsschritten ab 19. Februar 2022 werden derzeit noch verhandelt und sollen ehestmöglich finalisiert werden

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