Seit 5. Februar 2022 können Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie die Freizeitbranche wieder bis 00:00 Uhr geöffnet halten.
• Ab 12. Februar werden die Regelungen für Veranstaltungen gelockert:
− Wegfall der Personenobergrenzen bei Einhaltung der 2-G-Regel
− FFP-2-Masken-Pflicht indoor und outdoor bleibt erhalten
− Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze und über 50 Personen sind erlaubt, sofern keine Konsumation vorgenommen wird.
• Ab 12. Februar 2022 entfällt außerdem die 2-G-Regel im Handel (nur noch FFP-2-Masken-Pflicht) und bei körpernahen Dienstleistungen gilt statt der 2-G-Regel künftig die 3-G-Regel.
• Ab 19. Februar 2022 gilt in der Gastronomie und Beherbergung wieder die 3-G-Regel. Details zu den Lockerungsschritten ab 19. Februar 2022 werden derzeit noch verhandelt und sollen ehestmöglich finalisiert werden