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Gegen Zwangspausen in Betrieben: WB fordert entschärfte Quarantäneregeln

Derzeit müssen sich Kontaktpersonen der Kategorie 1, also jene, die unmittelbar Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Angesichts steigender Infektionszahlen ist also nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass sich im Laufe des Herbstes täglich tausende Österreicher in Quarantäne begeben werden müssen. "Das hat verheerende Folgen für die Wirtschaft und auf viele Arbeitsplätze", warnt Präs. Peter Buchmüller, der Landesobmann des Wirtschaftsbund Salzburg. Er fordert daher dringend eine Anpassung der Regelung, damit sich Verdachtspersonen "freitesten" können und sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Bestünde die Option, betont Buchmüller, wäre der Verbleib der "freigetesteten" Personen im Betrieb möglich und der wirtschaftliche Kreislauf ebendort wäre nicht gestört.  

Natürlich muss stets die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt sein. Dennoch soll es möglich sein, dass bereits negativ Getestete ab Erhalt des Ergebnisses nicht mehr weiter als Kategorie-1-Kontaktpersonen gelten. Denn derzeit muss bei auch nur einem einzigen positiven Testergebnis die gesamte Belegschaft in Quarantäne, selbst wenn die übrigen Tests negativ sind. Durch die raschere Entschärfung kann somit die Zahl der Mitarbeiter in Quarantäne überschaubar bleiben. "Das Ausbleiben von vielen Mitarbeitern zur gleichen Zeit halten unsere Betriebe nicht lange durch", sagt Peter Buchmüller eindringlich und plädiert für eine Anpassung dieser Strategie für ein "Leben mit Corona": "Es geht uns schließlich allen darum, die Auswirkungen möglichst gering zu halten – gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich!"

Nichts Neues: Regelung besteht bereits für Spitzensportler und Schlüsselpersonal

Ein abweichendes Test-Management von Kategorie-1-Kontaktpersonen gibt es bereits für Spitzensportler, Künstler oder Schlüsselpersonal in der versorgungskritischen Infrastruktur. Somit ist es diesen Personen erlaubt (trotz K-1-Einstufung) durch Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist, zu arbeiten, öffentlich aufzutreten oder an sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen.

Voraussetzung für die Umsetzung des "Freitestens" in der Praxis ist, dass Tests aus privaten Labors von den Behörden offiziell anerkannt werden. Die behördlich organisierten Gesundheitstests dauern teilweise noch zu lange und die Kapazitäten sind begrenzt. "Wir könnten das System entlasten, würden privat durchgeführte Tests genügen, um sich aus der Quarantäne freitesten zu können", sagt Peter Buchmüller. "Das Gesundheitsministerium muss hier rasch eine Lösung präsentieren."

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