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Verlängerung der Corona-Hilfen

Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September 2021 verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen. Auch der Härtefallfonds wird bis September 2021 verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder der Fall, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können.

 

Der Verlustersatz wird um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit zehn Mio. Euro gedeckelt. Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde die gesetzliche Grundlage für ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument beschlossen: Die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. Insgesamt soll das Paket 500 bis 600 Millionen Euro an Mehrkosten ausmachen. "Das sind erfreuliche Nachrichten für Salzburgs Unternehmen", so Wirtschaftsbund-Salzburg-Direktor Kurt Katstaller. "Viele benötigen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Krise auch weiterhin finanzielle Hilfen."

 

Ausfallsbonus:

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
  • Wegfall Vorschuss FKZ (Fixkostenzuschuss) / Teil: Nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
  • Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
  • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
  • Deckel: 80.000 Euro
  • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
  • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

 

Verlustersatz:

  • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember 2021)
  • Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
  • Deckel: 10 Mio. Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

 

Härtefallfonds:

  • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September 2021)
  • Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
  • Betrag: Max. 2000 Euro
  • Zeitraum: Ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni 2021 gibt es einen automatisierten Ersatz)
  • Beantragungszeitraum: Bis Ende Oktober 2021

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