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Update zu Wirtschaftshilfen

Verlängerung des Haftungsrahmens für COVID-19 Überbrückungsfinanzierungen:


− Um die KMU in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in dieser herausfordernden Situation schnell und möglichst unbürokratisch zu unterstützen, wurde die liquiditätssichernde Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen verlängert.


− Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken


− Für die ÖHT steht ein Haftungsrahmen von 1,625 Mrd. Euro zur Verfügung, der auf Basis einer verlängerten Ermächtigung in der Folge auch bis Ende Juni 2022 genutzt werden kann.

 

Verlustersatz III:


− Dabei handelt es sich um eine Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten durch Verlust-Kompensation.


− Der Verlustersatz wurde um 3 Monate (Jänner 2022 bis März 2022) verlängert.


− Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40 Prozent.


− Die beihilfenrechtliche Obergrenze wurde auf 12 Mio. Euro angehoben (statt bisher 10 Mio. Euro).


− Wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und der Jahresumsatz weniger als 10 Mio. Euro beträgt, werden 90 Prozent Verlustersatz bereitgestellt, in allen anderen Fällen stehen 70 Prozent Verlustersatz zur Verfügung.


− Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt.

 

Ausfallsbonus III:


− Der Ausfallsbonus als Instrument zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Lage bis Ende März 2022 verlängert.


− Antragsberechtigt sind Unternehmen ab einem Umsatzausfall gegenüber 2019 (November, Dezember, März) bzw. 2020 (Jänner, Februar) von 40 Prozent.


− Die Ersatzrate staffelt sich durch den branchenspezifischen Rohertrag (10, 20, 30 und 40 Prozent).


− Der Ausfallsbonus ist weiterhin mit 80.000 Euro pro Monat gedeckelt.


− Die beihilfenrechtliche Obergrenze beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro).


− Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt.


− Der Ausfallsbonus III für Jänner kann ab 10. Februar beantragt werden, für die beiden Vormonate November und Dezember sind bereits knapp 40.000 Anträge genehmigt und 204 Mio. Euro ausbezahlt worden.

 

- Auch für Privatzimmervermieter und sonstige touristische Vermieter wurde der Ausfallsbonus wiedereingeführt. Die Zeiträume November 2021 bis März 2022 können bei der AMA beantragt werden.

 

Kurzarbeit:


− In der aktuellen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit bereits jetzt schon eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.


− Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende März aufrecht.


− Die weitere Gestaltung der Kurzarbeit über diesen Zeitpunkt hinaus wird derzeit noch geprüft und ist abhängig von der Infektionslage.

 

 

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