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Umsatzsteuer-Senkung auf 5% bringt Entlastung für besonders betroffene Branchen

Als großen interessenpolitischen Erfolg bewertet der Salzburger Hotelier und Obmann der Fachgruppe Hotellerie, Georg Imlauer, die im Nationalrat beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen auf 5%: "Damit hat den Grundstein für eine Verbesserung der schwierigen Lage gelegt. Die Steuersenkung war eine dringende Notwendigkeit, um die Wirtschaftlichkeit der Salzburger Hotelbetriebe abzusichern!"

Die Senkung der Umsatzsteuer zielt darauf ab, die Branchen Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Medien zu unterstützen.
Sie gilt für: 
  • Restaurants (Abgabe aller Speisen & Getränke in Gastronomiebetrieben) 
  • Gewerbebetriebe (Bäcker, Fleischer und Konditoren, die Speisen und Getränke aufgrund gastronomischer Nebenrechte verabreichen)
  • Beherbergung & Camping
  • Besuch von Museen, Kinos, Musikveranstaltungen 
  • Zirkusse & Schausteller 
  • Publikationen, inkl. E-Publikationen (Bücher, Broschüren, Drucke, Zeitungen, Zeitschriften, etc.)

Die Senkung der Umsatzsteuer gilt zeitlich befristet von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Unternehmer müssen die verringerte Steuerlast nicht an ihre Kunden weitergeben. Informationen zur Handhabung bei Registrierkassen gibt es >> HIER <<

Die Maßnahme bedeutet eine Steuererleichterung von rund 1 Milliarde Euro. Davon entfallen rund 700 Millionen Euro auf die Gastronomie und rund 120 Millionen Euro auf die Beherbergung. Diese beschlossenen Entlastungsmaßnahmen wirken zusätzlich zum ersten Gasthauspaket, mit dem die Pauschalierung ausgeweitet wurde, die Beiträge für steuerfreie Restaurant- & Lebensmittelgutscheine erhöht und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen ausgeweitet wurden.

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