Diese technische Voranmeldung ist wichtig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der derzeit mit 31. Dezember 2023 endet.
Der Energiekostenzuschuss II wird, wie bereits der Energiekostenzuschuss I, von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Bis 2. November 2023 ist die technische Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Link: www.aws.at/energiekostenzuschuss
Diese technische Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses (ab 9. November 2023) verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie ab 9. November 2023 möglich sein. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.