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Steuerreform: Kleinunternehmer können aufatmen

„Die Steuerreform setzt wichtige Signale und bringt Entlastungen für Unternehmer und den Wirtschaftsstandort“, zeigt sich WB-Landesobmann Manfred Rosenstatter von der heute von der Bundesregierung präsentierten Steuerreform grundsätzlich zufrieden. „Es ist gut und wichtig, dass im Besonderen auch für Kleinunternehmer die Entlastungen spürbar werden. Sind es schließlich die vielen kleinen und mittleren Betriebe, die das wichtige Fundament für den Wohlstand und die Zukunft Österreichs bilden“, betont Rosenstatter. Die steuerlichen Entlastungen verhelfen den Menschen zu „mehr Netto vom Brutto“ und räumen den Unternehmen im Land mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung ein.

Entlastung von über 1,5 Mrd. € für Unternehmen

Das Maßnahmenpaket der Steuerreform umfasst Verbesserungen, die Betrieben (ab dem Jahr 2020) eine Entlastung von über 1,5 Mrd. € pro Jahr bringt. Neben der Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23% (im Jahr 2022) und im Jahr danach auf 21% sind vor allem die Erhöhung der geringwertigen Wirtschaftsgüter auf 1.000, die Ausweitung des Gewinnfreibetrags auf 100.000 und Erleichterungen bei der Steuererklärung für Kleinunternehmer wesentliche Punkte.

„Einige Fragen müssen noch geklärt werden, etwa was Steuererleichterungen für Arbeitszimmer von Einzelunternehmern oder die Entlastung bei Krankenversicherungsbeiträgen für Selbstständige anbelangt. Grundsätzlich aber kann man der Regierung zu dieser Steuerreform mit Hausverstand gratulieren. Mit dieser Steuerreform wird ein Wahlversprechen eingehalten und umgesetzt, ohne dabei neue Steuern einzuführen“, sagt Rosenstatter.

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