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Senkung der Lohnnebenkosten sorgt für weitere Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten

Es ist nicht die erste Maßnahme dieser Art, die die Bundesregierung trifft, um den Faktor Arbeit zu entlasten:


- Bereits im Juni wurde eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen.


- Außerdem beträgt der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds seit Anfang 2022 0,1 Prozent statt 0,2 Prozent.

 

Darüber hinaus wird es in diesem und im nächsten Jahr die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 Euro geben.

 

"Im Vergleich zu Ende August verzeichnen wir aktuell bei der Arbeitslosigkeit einen Rückgang von 8.884 Personen. Seit Ende August sind die Schulungsteilnahmen saisonal bedingt um 5.062 Personen gestiegen. Dieser Effekt wird sich aller Voraussicht nach in den kommenden Wochen fortsetzen. Das ist insbesondere deshalb positiv, weil fast die Hälfte der arbeitslos gemeldeten Personen lediglich einen Pflichtschulabschluss besitzen. Da der Arbeitsmarkt aktuell gute Chancen für qualifizierte Personen bietet, steigert eine Schulungsteilnahme die Chance, einen Job zu finden, erheblich", so Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher.

 

"Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass der Faktor Arbeit entlastet wird. Als Bundesregierung setzen wir die notwendigen Schritte, damit dieses Ziel auch erreicht wird. Im Detail geht es um eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds ab Jahresbeginn 2023 und zwar von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Die jährliche Entlastung, die durch diese Maßnahme ermöglicht wird, beträgt über 350 Millionen Euro. Verbunden damit ist auch ein Signal für die Lohnverhandlungen, denn wenn die Lohnkosten insgesamt sinken, erzeugt das auch einen Spielraum für die Verhandlungen. Je nach Unternehmensgröße können unterschiedlich große Entlastungen sichergestellt werden, die in weiterer Folge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet werden können.“

 

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