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Die Regeln für die kommende Wintersaison

Winterurlaub in Österreich wird von einer Aktivität, dem Skisport, dominiert. Rund die Hälfte aller Nächtigungen – 73 Mio. im Winter 2018/19, im Winter 2019/20 trotz COVID-19 immerhin noch 59,7 Mio. – werden in der Wintersaison gezählt.

 

Es wird heuer eine Wintersaison geben, strenge Regeln sollen einen sicheren Winter im Land der Gastfreundschaft ermöglichen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den Bundesländern und der Branche wurden daher „Winterregeln“ erarbeitet, um der Tourismus-Branche und den Gästen Sicherheit und Planbarkeit zu geben.


Die Bundesregierung hat einen 3-Stufenplan – der sich vorrangig an der Auslastung der Intensivbetten-Kapazitäten orientiert – beschlossen. Dieser Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:


Stufe 1: Derzeitiger Stand
Stufe 2: Ab 7 Tage, nachdem 300 IU-Betten belegt sind (entspricht einer Intensivbetten- Auslastung von ca. 15%)
Stufe 3: Ab 7 Tage, nachdem 400 ICU-Betten belegt sind (entspricht einer Intensivbetten- Auslastung von ca. 20%)


Mit den geltenden und zukünftigen Rahmenbedingungen soll eine Überforderung der Hospitalisierungskapazitäten verhindert und eine Einstufung von Österreich als Risikogebiet vermieden werden. Als Leitprinzip gilt: Für Geimpfte und Genesene soll es kaum noch Einschränkungen geben.

 

Die nachfolgenden Maßnahmen gelten jedenfalls bis zur Stufe 3. Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen werden bei einer weiteren Zunahme der Intensivbettenauslastung insbesondere für Ungeimpfte erfolgen.

 

Gastronomie und Beherbergung:


• Stufe 1: Derzeit Zutritt mit 3G-Nachweis


• Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittstests nicht mehr zulässig. 


• Sollte Stufe 3 in Kraft treten, bedeutet das für Gastronomie- und Beherbergungs-Betriebe, dass Antigen-Schnelltests nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig sind (Zutritt mit gültigem negativen PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis).


• Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.


Après-Ski: 


• Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.


Während der Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest ist nicht ausreichend.


• Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G- Regel (Geimpfte und Genesene –Testungen jeglicher Art) eingeführt.


• Sonderregelung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Zumindest FFP2- Pflicht und 3 Mal pro Woche PCR-Testpflicht.


• Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.


• Künftig werden für Après-Ski reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden ermöglicht. Ob neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden zukünftig auch die Gemeinden strengere Maßnahmen treffen können, wird geprüft und könnte über das Covid-19-Maßnahmengesetz oder das Epidemiegesetz erfolgen.


Seilbahnen: 


• 85 % der Seilbahnen sind offene Fahrbetriebsmittel mit geringerem Infektionsrisiko und einer Beförderungszeit von weniger als 15 Minuten.


• Zur Sicherung der Wintersaison 2021/2022 werden von den Seilbahnunternehmen noch zusätzliche Maßnahmen gesetzt.

 

• Ab Saisonstart Einführung der 3-G-Regel:


- Bei Einführung von Eintrittsnachweisen sind diese beim Verkauf von Tickets zu überprüfen. 


- An einer praktikablen Umsetzung für Betreiber und Besucher wird gearbeitet (Koppelung des Onlineverkaufs von Tickets für eine automatisierte Kontrolle).


- Besucher haben den gültigen Nachweis stets mitzuführen und im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen vorzuweisen. 


- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin.


- Werden die epidemiologischen Maßnahmen durch Besucher nicht eingehalten, sollen die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden werden.


Credit: Pixabay 

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