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Ökosoziale Steuerreform: Die wichtigsten Punkte im Überblick

In Summe sollen die ÖsterreicherInnen sowie die heimische Wirtschaft durch das ökosoziale Steuerreformpaket bis 2025 mit 18 Milliarden Euro entlastet werden.


Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung des Mittelstandes:
  1. Senkung der 2. Einkommensstufe von 35 auf 30 Prozent ab Juli 2022, das bringt Steuerpflichtigen bis zu 650 Euro an Entlastung pro Jahr
  2. Die Senkung der 3. Einkommensstufe von 42 auf 40 Prozent ab Juli 2023, hier ist eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr möglich
  3. Erhöhung des Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022. Das bringt pro Kind 500 Euro mehr Geld am Konto
  4. MitarbeiterInnen-Beteiligungsmodell, bis zu 3.000 Euro steuerfrei für die ArbeitnehmerInnen

Maßnahmen für den Wirtschaftsstandort Österreich:
  1. Unternehmen werden mittels der KÖSt-Senkung von 25 auf 23 Prozent bis 2024 um bis zu 700 Mio. Euro entlastet
  2. Investitionsfreibetrag inkl. Ökologisierungs-Komponente (insgesamt 350 Mio. Euro und absoluter Deckel pro Unternehmen; Orientierung an Investitionsprämie)
  3. Härtefallregelung: Entlastung für besonders belastete Betriebe
  4. Befreiung Eigenstromsteuer: 50 Mio. Euro
  5. Anhebung Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent
  6. Erhöhung geringwertige Wirtschaftsgüter: 800 auf 1.000 Euro
  7. Förderung energieautarker Bauernhöfe (25 Mio. Euro)

Maßnahmen für den sozialen Einstieg in den Umstieg:

Ab 1. Juli 2022 müssen die Österreicherinnen und Österreicher für ihren CO2-Ausstoß eine zusätzliche Steuer bezahlen. Der Einstiegspreis beträgt 30 Euro pro Tonne und steigt dann bis 2025 auf 55 Euro. – Dem Wirtschaftsbund ist es, was die CO2-Bepreisung betrifft, gelungen, Härtefallregelungen zu treffen und Entlastungen für besonders CO2-intensive Unternehmen nach deutschem Vorbild zu erreichen. Durch die CO2-Bepreisung dürfte es zu Preiserhöhungen kommen, was wiederum Auswirkungen auf die Inflation haben wird – mit den getroffenen Ausgleichsmaßnahmen werden diese Preiserhöhungen aber entsprechend abgefedert.


Einführung eines „regionalen Klimabonus“

Wer gut an den öffentlichen Verkehr, etwa in der Stadt, angebunden ist, kann einfacher auf klimafreundliche Mobilität umsteigen als z.B. viele PendlerInnen. Konkret wird es einen „regionalen Klimabonus“, gestaffelt in vier Stufen, geben. Nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf den „regionalen Klimabonus“.

Credit: Pixabay

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