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Öffnungsschritte nach dem Lockdown: Die Regeln

Der bundesweite Mindeststandard erlaubt es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer vorerst der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen – allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2-G-Nachweis – also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

 

Der Handel sowie körpernahe Dienstleister, Kultur- und Sportbetrieben können ab Sonntag, dem 12.12., bzw. Montag, dem 13.12.21, aufsperren und unter Einhaltung der 2-G-Regel besucht werden.

 

In der Gastronomie gelten bis auf Weiteres die 2-G-Regel, FFP2-Pflicht abseits des Sitzplatzes sowie eine Gästeregistrierung. Zudem gilt die Sperrstunde von 23 Uhr. Hotels dürfen öffnen, unter Einhaltung der 2-G-Regel und der FFP2-Pflicht. Salzburg sowie Niederösterreich und die Steiermark sperren die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember auf.

 

Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesene Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.  

 

Eine Öffnung der Nachtgastronomie kann erst nach dem 10. Jänner 2022 erfolgen. Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nur am jeweiligen Verabreichungsplatz erfolgen, demnach ist der Barbetrieb untersagt – auch diese Regelungen werden bis mindestens 10. Jänner 2022 gelten. Die Nachtgastronomie soll finanziell unterstützt werden. 

 

Sportbereiche dürfen (sowohl in- als auch outdoor) mit 2-G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung.

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