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Neue Corona-Hilfe: Ausfallbonus zur Liquiditätssicherung

Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung werden um den Ausfallbonus ergänzt. Der Ausfallbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40% zugute. Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss 2 umfasst der Ausfallbonus sowohl eine direkte Prämie als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalles. Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 € pro Monat beantragt werden.

AUSFALLBONUS - Eckpunkte: 
  • Umsatzeinbruch von zumindest 40% (im Vergleich zum Monatsumsatz im Jahr 2019)
  • Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückgangs. Sie setzt sich jeweils zur Hälfte (15%) zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss des Umsatzausfalls und zur Hälfte (15%) aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 2. 
  • Der Maximalbetrag pro Monat beträgt 60.000 €. Davon max. 30.000 € Prämie und max. 30.000 € Vorschuss pro Monat.
  • Es kann für jeden Monat ein eigener Antrag gestellt werden, wenn der Umsatzrückgang über 40% ist. 
  • Die Antragstellung ist jeweils ab dem 16. des folgenden Monats möglich (z.B. am 16. Februar 2021 für Jänner 2021).

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