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Motivation zur Investition: Millionenschwere Starthilfe für Wirtschaftsmotor

Jeweils 5 Mio. € stellen sowohl das Land Salzburg als auch die Wirtschaftskammer Salzburg zur Verfügung, um die durch die Corona-Pandemie stark betroffene heimische Wirtschaft mit somit insgesamt 10 Mio. € zu unterstützen. Die neu ins Leben gerufene Impuls- und Investitionsaktion läuft das ganze Jahr - bis 31. Dezember 2020. "Damit schaffen wir einen starken Hebel, um den Investitionsmotor der Wirtschaft neu anzuwerfen", sagen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und WKS-Präsident und WB-Landesobmann Peter Buchmüller. "Wir wollen gezielt mit mehr Geld mehr und größere Investitionsprojekte von mehr Unternehmen fördern und nicht im Gießkannenprinzip agieren. Nachhaltiger als Einmalzahlungen sind sicherlich Unterstützungsmaßnahmen, die Investitionen und Beschäftigung auslösen."

Bisher waren im Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe 2 Mio. € vorgesehen. Diese wurden nun für Projekte von Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Investitionszuschuss ausgeschüttet. Die aktuelle Förderaktion setzt mit 10 Mio. € fünf Mal so viel Geld ein. "Wir fördern Investitionen, um die Wirtschaft zu beleben und um Arbeitsplätze zu halten bzw. zurückzugewinnen. Die beste Sozialpolitik ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Was den Unternehmen und ihren Beschäftigten jetzt am meisten hilft, sind gut gefüllte Auftragsbücher", sagt LH Wilfried Haslauer überzeugt. "Wir müssen nach vorne schauen und den Betrieben beim Neustart helfen - und zwar durch massive Investitionsförderung für Salzburgs unternehmerischen Mittelstand", ergänzt Präs. WB-LO Peter Buchmüller. 

Verbessert wurden die Kriterien, die bisher für Kleinstbetriebe gegolten haben:

  • Die nicht rückzahlbare Einmalprämie wird von 10% auf 20% des Investitionsprojekts verdoppelt.
  • Der Kreis der Unternehmen, die ihre Projekte einbringen können, wird erweitert: Die Obergrenze von 20 Mitarbeiterinnen & Mitarbeitern wird auf 50 Beschäftigte pro Unternehmen (ohne Lehrlinge) ausgeweitet.
  • Die Förderobergrenze für materielle Investitionen wird von 40.000 € auf 100.000 € angehoben.

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