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Meisterlich! Eintragung des Meistertitels stärkt das Handwerk

Es ist offiziell! Alle Personen, die ihre Meisterprüfung erfolgreich absolvieren, können auf diese ihre Meisterleistung künftig offiziell auch in Form eines Titels hinweisen. Der Titel "Meister" bzw. "Meisterin" kann in Kurzform "Mst." bzw. "Mst.in" oder in Langform "Meister" bzw. "Meisterin" ohne Antrag o. ä. sofort vor dem Namen geführt und in öffentlichen Dokumenten unter Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses eingetragen werden. Die Eintragung des Titels ist freiwillig. 

"Das ist ein guter Tag für Österreichs Meisterinnen und Meister und das Handwerk! Für diese Aufwertung haben wir viele Jahre gekämpft", freut sich Josef Mikl, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk. Nach der Einordnung des Meisters bzw. der Meisterin auf Stufe 6 im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und damit der Gleichstellung mit dem akademischen "Bachelor" ist nun auch die Eintragung des Meistertitels in Pass und Dokumenten möglich. "Die berufliche Fachausbildung als Ganzes wird damit weiter aufgewertet und erhält mehr gesellschaftliche Anerkennung. Das ist auch für Lehrlinge eine gute Perspektive", sagt Spartenobmann Mikl.

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