Eckpunkte zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus im Überblick:
• Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ist eine Unterstützung für Personen, die während der Corona-Pandemie für einen langen Zeitraum in Kurzarbeit waren und von hohen Einkommensverlusten betroffen waren.
• Davon betroffen sind insbesondere Beschäftigte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche.
• Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zur Abdeckung des Sonderbedarfs durch die Corona-Pandemie.
• Beschäftigte, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden, können den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in Anspruch nehmen.
• Es sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anspruchsberechtigt, welche die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro betrug.
(Stand: 11. April 2022)
Informationen zur Antragstellung:
• Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.
• Die elektronische Antragstellung ist ab sofort möglich. Dafür ist eine Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte erforderlich.
• Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus kann bis längstens 31. Dezember 2022 beantragt werden.
• Es handelt sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung muss persönlich durch die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer erfolgen und nicht über den Betrieb.
• Es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.
• Für Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Auskünfte wurde eine Callcenter-Hotline eingerichtet: +43 1 71123 884468.
Alle weiteren Informationen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus sind abrufbar unter https://www.bma.gv.at/