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Investitionen als wichtiger Impuls, um Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern

Die Investitionsprämie schafft neue Impulse für die kleinen und mittleren Betriebe in Österreich. Immerhin schaffen KMU ein Investitionsvolumen von rund 24 Mrd. € jährlich. Das ist ein wichtiger Impuls für den Wirtschaftskreislauf, der aufgrund der Coronakrise ins Stocken geraten ist. Mit dem sofortigen Rücktrag der durch das Corona-Virus bedingten Verluste in der Höhe von 5 Mio. € können Verluste somit in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen auch in 2018, rückgetragen werden. Das senkt die Steuerlast und sichert Liquidität. 

Österreichs Unternehmen sind der Motor der österreichischen Wirtschaft und schaffen heimische Arbeitsplätze. Um die Investitionstätigkeit der Unternehmen anzuregen, erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer mit 1. September 2020 die Möglichkeit die Investitionsprämie zu beantragen. Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Maßnahme richtet sich an alle Unternehmen unabhängig ihrer Größe oder Branche. Die Basisprämie beträgt 7%, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14%. 

"Gerade jetzt sind Investitionen der stärkste Treiber für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Die Unterstützung durch Investitionsimpulse erzeugt Nachfrage und Beschäftigung", betont Landesobmann Präs. Peter Buchmüller. 

Dringend notwendig: Die Verlängerung & Erweiterung des Fixkostenzuschusses für besonders hart betroffene Branchen 

Besonders hart trifft die Coronakrise Reisebüros, Busunternehmen und die Veranstaltungsbrache: Lange Vorbereitungszeiten treffen auf die Unklarheit, wann die Branche ihrem Geschäft wieder reibungslos nachgehen kann. "Hier braucht es eine Ausweitung der bezuschussbaren Fixkosten: Die im Vorfeld entstandenen Kosten, wie etwa Personalkosten, müssen ebenfalls abgefedert werden", sagt WB-Generalsekretär Kurt Egger. Eine weitere Ausweitung braucht es zudem im Bereich der Abschreibungen. "Mit dem derzeitigen Modell werden Unternehmen, die ihre Anschaffungen geleast oder gemietet haben steuerrechtlich bevorzugt. Das ist der falsche Weg. Es darf keine Diskriminierung von Eigentum geben", so Egger. 

Die Richtlinie, alle Details & weitere Informationen gibt es > HIER < 

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