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Festlegung von Gehaltsregelungen ist Sache der Sozialpartner

Der ÖVP-Arbeitnehmerbund fordert, Karenzzeiten bei
Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und
Entgeltfortzahlungen in allen Kollektivverträgen zu berücksichtigen.
Wirtschaftsbund-Generalsekretär René Tritscher stellt klar, “dass es
bei der Anrechnung von Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und
Entgeltfortzahlungen bereits klare Regelungen im Gesetz gibt. Die
Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen soll jedoch wie
bisher Kernkompetenz der Sozialpartner bleiben.“

Schon seit jeher sind die Festsetzung der Mindestlöhne und
-gehälter sowie die Einteilung in Beschäftigungsgruppen Sache der
Kollektivverträge. Dazu gehören auch Regelungen über
Gehaltsvorrückungen. „Es ist somit die Entscheidung der
Sozialpartner, die Anrechnung bei Gehaltsvorrückungen für Mütter und
Väter gleichermaßen zu regeln“, so Tritscher.

Einige Kollektivverträge sehen bereits Möglichkeiten einer
Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen vor, wie z.B. der
Kollektivvertrag für Angestellte in der Metallbranche oder der
Kollektivvertrag für Handelsangestellte.

„Eine Notwendigkeit, diese Kernkompetenz der Sozialpartner auf
eine gesetzliche Ebene zu heben, sehen wir nicht“, bekräftigt
Tritscher. „Denn zum einen wurde im Regierungsprogramm klar
festgehalten, dass dies Aufgabe der Sozialpartner ist und zum anderen
greift man damit massiv in ein Kerngebiet der
Kollektivvertragsparteien ein“, hält Wirtschaftsbund-Generalsekretär
René Tritscher fest.

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