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Ergebnisse der Regierungsklausur

"Erneuerbaren-Turbo für Österreich":

Die Bundesregierung hat wichtige Maßnahmen für die kommenden Monate beschlossen. Die Energiewende soll deutlich beschleunigt werden. Damit das gelingt, sollen die Genehmigungsverfahren für große erneuerbare Kraftwerke schneller werden. Kleine PV-Anlagen können einfacher errichtet und gefördert werden.

 

Schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVPG-Novelle): 

Die Bundesregierung beschließt die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung. 


Das bedeutet konkret:
- Im Verfahren hat die Energiewende ein besonderes öffentliches Interesse. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung hohe Bedeutung zu. Und Blanko-Beschwerden haben in diesem Fall nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung.


- Es wird keine Doppelprüfungen im Verfahren mehr geben und die Verfahren werden besser strukturiert. Damit soll es für alle Beteiligten einfacher werden, das Verfahren effizienter abzuwickeln. Wenn das Landschaftsbild etwa schon in der Flächenausweisung geprüft wurde, reicht das in Zukunft.


- Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird dann im UVP-Verfahren eingeholt, aber das langwierige Widmungsverfahren braucht nicht abgehandelt zu werden.

 

Ausbau-Turbo für Photovoltaik (PV)-Anlagen: 

Es folgt der Ausbauturbo für PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern und den Dächern und Flächen der Betriebe. Im Jahr 2023 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro (2022: 395 Millionen Euro) zur Verfügung. Zudem wird die Förderung weiter vereinfacht. So kann künftig auch eine Förderung beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde. Und die Fristen für die
Errichtung der Anlage werden verlängert. Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) wird den weiteren Rahmen für diesen Ausbauturbo setzen.

 

"Wirtschaft und Arbeitsmarkt":

- Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist derzeit das drängendste Thema am Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort und wird sich in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels noch verschärfen. Um das Potenzial an Fachkräften weiter zu heben, können noch einige Stellschrauben gedreht werden.

- Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Arbeiten im Pensionsalter attraktiver gestaltet werden.


- Für die Abarbeitung dieser Themen wird eine Reformgruppe eingerichtet. Sie wird weitere Maßnahmen zur Linderung des Arbeits- und Fachkräfteproblems erarbeiten. Erste Ergebnisse werden im ersten Quartal 2023 erwartet.


Im Detail widmet sich die Reformgruppe folgenden Themen:
- Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter


- Erhöhung der Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus


- Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters durch Positivanreize


- Befristete Erhöhung der Anzahl und des Freibetrags für die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen


- Evaluierung weiterer bestehender Steuerbefreiungen von Lohn- und Gehaltszulagen


- Stipendium für Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger in die Elementarpädagogik nach dem Vorbild des Pflegestipendiums.

 

Weitere Maßnahmen: Abschaffung der geblockten Altersteilzeit und Verlängerung des Bildungsbonus. Der bestehende Bildungsbonus soll für das Jahr 2023 verlängert werden und ab dem Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden. Für Ausbildungen mit einer Dauer ab vier Monaten gebührt der dreifache Schulungszuschlag (ca. 200€). Für Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr der fünffache Schulungszuschlag (ca. 340 Euro) der sich bei einem Grenzbetrag von 1.400 Euro pro Monat einschleift.

 

Sujet-Foto: Pixabay 

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