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Energiekostenzuschuss 2 sichert Wettbewerbsfähigkeit

Der Wirtschaftsbund kann neuerlich einen großen interessenpolitischen Erfolg vermelden - mit dem Energiekostenzuschuss 2 haben unsere Unternehmen jetzt Planungssicherheit für das Jahr 2023 – die Förderintensität wurde in den Stufen 1 und 2 verdoppelt und es kommt in diesen Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro auch zu einem Entfall des Nachweises der Energieintensität im Ausmaß von 3 % des Produktionswertes. Der Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 2 läuft von 1.1.2023 bis 31.12.2023. Neu ist auch, dass neben Strom, Treibstoffen und Erdgas ab 1.1.2023 auch Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf und Heizöl gefördert werden. Pro Unternehmen können so für 2023 Zuschüsse von 3.000,- Euro bis 150 Mill. Euro ausbezahlt werden.

 

Erfreulich ist auch, dass beim Energiekostenzuschuss 1 der Förderzeitraum bis 31.12.2022 verlängert wurde – für das 4. Quartal 2022 wird es eine eigene Antragsphase geben. Für Kleinstbetriebe, welche die Zuschussgrenze von € 2000,- (EKZ 1) bzw. € 3.000,-- (EKZ 2)  nicht erreichen, wird es ein Pauschalfördermodell geben, welches somit finanzielle Hilfen auf breiter Basis zugänglich macht.


Weiterführende Informationen finden Sie im angehängten PDF.

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