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Die Regeln für den Lockdown im Überblick

Der Lockdown soll rund um die Uhr und mit den Ausnahmen für alle wie in der aktuell in Geltung stehenden 1. Novelle der 5. SchuMaV (Schutzmaßnahmen-Verordnung; "Lockdown für Ungeimpfte") gelten. Die Länge des Lockdowns soll 20 Tage betragen, eine Evaluierung erfolgt nach zehn Tagen. Nach den 20 Tagen (spätestens am 12.12.21) enden die Maßnahmen automatisch. Nach dem allgemeinen Lockdown werden weiterhin Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben, so der aktuelle Plan der Regierung. 

 

Für alle ArbeitnehmerInnen gilt eine Homeoffice-Empfehlung, in den Arbeitsstätten ist weiterhin 3-G verpflichtend. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz.

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