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Corona-Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft

Die Wirtschaft befindet sich seit Wochen im Ausnahmezustand – der gewohnte Lebens- und Arbeitsalltag wurde durch das Corona-Virus auf den Kopf gestellt – wenig ist wie es vorher war. Von den behördlich verordneten Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen und Betretungsverboten ist beinahe die gesamte Wirtschaft betroffen und viele Unternehmen sind in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung hat daher in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern umfassende finanzielle Hilfspakete für die Wirtschaft geschnürt. Um den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier anbei zusammengefasst die wichtigsten beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft.

Es gibt aber auch einen Lichtblick – ab Dienstag, 14. April 2020 können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe bis max. 400 m² Verkaufsfläche unter Einhaltung bestimmter Bedingungen wieder öffnen (Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter und Kunden, Einlasskontrolle, 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche). Ab 1. Mai können dann alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie weitere Dienstleister unter strengen Auflagen öffnen. Alle anderen Dienstleistungsbereich inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

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