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Corona-Lockdown: Angekündigte Wirtschaftshilfen

„Diese Maßnahmen sind wichtig, um viele Betriebe in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Wichtig ist eine rasche Auszahlung und Abwicklung“, so Wirtschaftsbund-Salzburg-Landesobmann Präs. Peter Buchmüller.

 

Die angekündigten Hilfsmaßnahmen im Überblick: 

 

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Mio./Monat):

• Mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
• Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
• Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
• Zeitraum: November 2021 bis März 2022
• Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

• mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
• Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
• Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt bisher 10 Mio.)
• Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
• Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

• mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
• Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
• Zeitraum: November 2021 bis März 2022
• Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente: NPO-Fonds und VeranstalterInnen-Schutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Laut dem Arbeitsministerium können sich alle Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, sunverändert einer Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit sicher sein können. 


o Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter.


o In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.


o Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres 2021 aufrecht. Wie die Gestaltung der Kurzarbeit danach gehandhabt wird, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen und abhängig von der Infektionslage. 

 

 

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