Künftig sollen Verfahrensdauern sowie Gebühren gekürzt werden. Geändert werden sollen Gewerbeordnung, das Arbeitnehmerschutzgesetz und die Bundesabgabenordnung. So entfällt etwa die verpflichtende Vorlage von Firmenbuchauszügen bei der Gewerbeanmeldung. Außerdem wird das Ruhen der Gewerbeanmeldung ausdrücklich als Recht geregelt, das ein Gewerbeinhaber in Anspruch nehmen kann. Im Arbeitsrecht entfallen bürokratische Pflichten für die Dauer der "Grace-Period" unter gleichzeitiger Wahrung der Schutzstandards. Zudem sollen Arbeitsinspektorate nach dem Motto „Beraten statt Strafen“ Betriebsübergaben unterstützen und die Abgabenbehörde soll im Vorfeld Rechtsklarheit schaffen.
Dieses wichtige Gesetz, das enorme bürokratische Erleichterungen bringt, wurde im Ministerrat beschlossen und nun in Begutachtung geschickt, so Peter Haubner.