Zurück zur Übersicht

AUVA bleibt erhalten - durch Strukturreformen Lohnnebenkostensenkung um € 100 Mio.

Entgegen falscher Behauptungen der Arbeiterkammer Salzburg bleibt der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Klein- und Mittelbetriebe bis 50 Mitarbeiter erhalten. Sollte die AUVA aber zukünftig nicht mehr für die Auszahlung dieses Zuschusses zuständig sein, so hat der Gesetzgeber darüber zu entscheiden, wer dann anstelle der AUVA die Finanzierung bzw. Auszahlung dieser Zuschüsse übernehmen wird.

Eine Reform des Sozialversicherungswesens wurde seit Jahrzenten diskutiert - endlich wurde dieses Thema jetzt ernsthaft angegangen und mit der kürzlich vom Vorstand der AUVA beschlossenen Strukturreform der erste konkrete Schritt gesetzt. Jetzt sind auch die übrigen Sozialversicherungsträger gefordert, entsprechende Strukturreformen umzusetzen und damit einen Beitrag zur Kosteneinsparung in der Verwaltung unseres Sozialversicherungssystems zu leisten. Steindl: „Diese Kosteneinsparungen müssen dann auch den Beitragszahlern - das sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer - in Form einer angemessenen Absenkung der Lohnnebenkosten zu Gute kommen“.

In der AUVA wird die Reform nicht nur eine effizientere und sparsamere Verwaltung bringen, sondern durch Entflechtung der Zahlungsströme auch zu mehr Transparenz und Kostenwahrheit führen. „Der AUVA wurden in den letzten Jahren vom Gesetzgeber immer mehr Leistungen aufgebürdet, deren Finanzierung eigentlich nicht zu den Aufgaben der AUVA gehört. Überdies haben die Krankenversicherungsträger der AUVA für die in ihren Unfallkrankenhäusern behandelten Freizeitunfälle über Jahre keine kostendeckende Abgeltung bezahlt“ so Steindl.

Der Unfallversicherungsbeitrag kann jedenfalls reformbedingt ab 1.1.2019 von 1,3 % auf 1,2 % abgesenkt werden, was für die österreichischen Arbeitgeber eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten in der Höhe von € 100 Millionen bedeutet.

Die Beschreibung des nächsten Bildes ist:

Der Kopfbereich

Titel des vorigen Bildes

Titel des nächsten Bildes

Sie befinden sich in diesem Dokument

Sie befinden sich auf einer Unterseite dieses Links

Zum Öffnen weiterer Menüpunkte hier klicken