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"Ausfallbonus III" ist beantragbar!

Mit dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken.

 

Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 10 Millionen Euro stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe mit einem entsprechendem Umsatzminus (abhängig von der jeweiligen Zuschuss-Variante 30 und 50 % zu Vergleichsperioden) dar.

 

Der Ausfallsbonus ist eine Liquiditätshilfe bis zu 80.000 Euro pro Monat für jedes Unternehmen, das durch die Ausbreitung von COVID-19 Umsatzausfälle hatte – auch wenn es im Lockdown nicht geschlossen war.

 

Seit kurzem ist eine Beantragung des Ausfallsbonus III für Dezember 2021 möglich. Vorausgesetzt ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Dezember im Vergleich zu Dezember 2019. 

 

Auch der Verlustersatz wird mit neuen Betrachtungszeiträumen verlängert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.fixkostenzuschuss.at 

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