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"Arbeit muss sich lohnen"

Der Arbeitskräftemangel, ausgelöst durch demografische Verschiebungen und einen verstärkten Zug in die Teilzeitarbeit, wird immer mehr zum Wachstums- und Investitionshemmnis. Noch nie gab es so viele offene Stellen in Österreich (2022: 206.500 oder + 41,4 % gegenüber 2021) und auch speziell im Hinblick auf Salzburg (2022: 11.808, + 47 % gegenüber 2021). Die Teilzeitquote ist seit den 1970-er Jahren von 6,5 % auf aktuell 30,5 % gestiegen – 1,36 Millionen Beschäftigte arbeiten heute nicht in einen Vollzeitjob oder anders ausgedrückt arbeitet jede/r viert/e Erwerbstätige weniger als 25 Stunden.

 

Unter diesen Umständen ist eine von Arbeiterkammer und Gewerkschaft geführte Debatte über eine verpflichtende 4-Tage-Woche in Verbindung mit einer Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich aus unserer Sicht kontraproduktiv. Der Faktor Arbeit, der ohnehin schon enorm mit Steuern und Sozialabgaben belastet ist, würde sich durch eine Arbeitszeitverkürzung rapide verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen massiv gefährden.

 

Wir müssen stattdessen wieder zurück zu einer wesentlich höheren Quote bei der Vollzeitarbeit! Es braucht dazu positive Anreize auf allen Ebenen, sodass sich für Beschäftigte ein höheres Stundenausmaß rentiert – Arbeit muss sich lohnen.

 

In der Sitzung des Wirtschaftsparlaments, die am 9. Mai 2023 stattfinden wird, wird seitens des Wirtschaftsbundes Salzburg ein Antrag mit dem Titel "Arbeit muss sich lohnen" zu dieser Thematik eingebracht. 

 

Unsere konkreten Forderungen dazu lauten unter anderem:

 

  • Nein zu jeder Form der Arbeitszeitverkürzung. Es braucht einen Masterplan, wie die zentrale Zukunftsfrage Arbeitskräftemangel gelöst werden kann. Dies kann keinesfalls eine für alle Unternehmen verpflichtende Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 32 Stunden, ob mit oder ohne Lohnausgleich, sein - oder eine Politik, die Arbeit verteuert und so die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen gefährdet.

 

  • Ausbau der Kinderbetreuung: Es muss den Familien leichter gemacht werden, Kinder und Erwerbsarbeit mit einem höheren Stundenausmaß unter einen Hut zu bringen, weshalb es einen Rechtsanspruch auf einen Vollzeit-Betreuungsplatz braucht.

 

  • Mehr Netto vom brutto: Österreich ist ein Hochsteuerland mit der dritthöchsten Abgabenbelastung auf Arbeit in der OECD. Arbeit, vor allem Mehr- und Überstunden, muss sich lohnen. Daher braucht es weitere Lohnnebenkostensenkungen und eine Ausweitung der Steuerbegünstigung für Überstunden.

 

  • Weiterarbeit in der Pension: Für BezieherInnen einer normalen Alterspension braucht es steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, um Anreize für ein Weiterarbeiten in der Pension zu schaffen

 

  • Neuordnung des Arbeitslosengeldes: Notwendig ist ein degressives, kostenneutrales Arbeitslosengeld, das zwar zu Beginn höher ausfällt, dann aber auch unter die bisherige Höhe sinkt, um eine Arbeitsaufnahme anzustoßen. Insgesamt darf das Modell nicht mehr kosten als jetzt. Eine immer wieder geforderte generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes ist hingegen kontraproduktiv.

 

  • Keine Zuverdienst-Möglichkeiten in der Arbeitslosigkeit: Die Möglichkeit, sich bis zur Geringfügigkeitsgrenze etwas dazuzuverdienen, hat sich als Inaktivitätsfalle erwiesen, länger als notwendig im Arbeitslosengeldbezug zu verharren. Die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes neben dem Leistungsbezug ist abzuschaffen bzw. allenfalls zeitlich massiv zu beschränken.

 

  • Qualifizierte Zuwanderung: Österreich muss für arbeitswillige Drittstaatsangehörige als Zuwanderungsland insgesamt noch attraktiver werden – weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiss-Rot Karte sind notwendig.


Vor diesem Hintergrund werden mit dem Antrag entsprechende Reformen gefordert, die zu einer Steigerung der Quote bei Vollzeitarbeit beitragen, Anreize für Mehrarbeit und Überstunden schaffen, das Weiterarbeiten in der normalen Alterspension attraktivieren, die Bereitschaft zur Beschäftigungsaufnahme von arbeitslos vorgemerkten Personen erhöhen und die Zuwanderung von arbeitswilligen Drittstaatsangehörigen erleichtern.

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